31 März 2022
Museumseröffnung am 3. April 2022
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30 März 2022
8. April 1766 Hochzeit Herzog Albert und Marie Christine
Die Adoptiveltern von Erzherzog Carl - Erzherzogin Marie Christine, Lieblingstochter Maria Theresias und Albert Kasimir von Sachsen-Teschen - heirateten
am 8. April 1766 in der Kapelle von Schloss Hof.
Warum fand dieses Hochzeitsfest nicht in Wien statt?
Prinz Albert von Sachsen sah Maria
Christina 1764 zunächst im Frühling in Wien und später in Preßburg und fühlte sich
stark zu ihr hingezogen. Die Zuneigung beruhte auf Gegenseitigkeit.
Da Kaiser Franz I. Stephan
seine Tochter mit einem anderen Mann verheiraten wollte, wirkte Maria Theresia darauf
hin, dass Maria Christina das Verhältnis zu Albert geheim halten und vorsichtig
abwartend auftreten solle.
Im Juli 1765 erfolgten Reise der Kaiserfamilie nach Innsbruck, um dort die Hochzeit des späteren Kaisers Leopold II. mit Maria Ludovica von
Spanien (die leiblichen Eltern des Erzherzogs Carl) zu
begehen.
Nach der
Hochzeit Leopolds starb Franz I. Stephan plötzlich am 18. August 1765 und der Tod
des Kaisers löste bei seinen Familienangehörigen tiefe Trauer aus, auch bei Maria
Christina, deren Ehepläne aber nun auf keine Hindernisse mehr stießen. Aufgrund der normalerweise ein Jahr währenden Hoftrauer wegen
des Ablebens des Kaisers war jedoch bei der Verwirklichung der Eheschließung respektvolle
Zurückhaltung angesagt.
Bei dieser Hochzeitszeremonie trug Maria Christina ein weißes, perlenbesetztes Mousseline-Kleid und Albert eine Uniform, wohingegen die übrigen Gäste aufgrund der fortwährenden Hoftrauer schwarz gekleidet waren.
Maria Christina schenkte im Mai 1767 einer Tochter namens Christina das Leben, jedoch starb diese einen Tag nach der Geburt.
Das Kindbettfieber befiel Maria Christina, während Albert Mitte Juni 1767 die Blattern bekam; beide Eheleute genasen aber wieder.
Da Maria Christina aufgrund der schwierigen Entbindung keine weiteren Kinder gebären konnte, überredete sie 1790 ihren Bruder, Kaiser Leopold II., ihr seinen Sohn, Erzherzog Carl, zur Adoption zu überlassen, um einen Erben zu haben.